Erläuterung wichtiger Begriffe aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz

Einrichtungen, mit denen wir eng zusammenarbeiten

 

 EFAS = Evangelische Fachstelle für Arbeits- und Gesundheitsschutz
 Organisation der sicherheitstechnischen Betreuung der Gliedkirchen der EKD.

 

VBG = Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
 Gesetzlicher Versicherungsträger für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter.
 

 BGW = Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
 Gesetzliche Unfallversicherung für nichtstaatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege, z. B. Kindergärten.

 

SVLFG = Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
 Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Versicherten in Unternehmen des Erwerbsgartenbaus, des Garten-, Landschafts- und Sportbauplatzes, der
 Baumschulen, der Park- und Gartenpflege und auf Friedhöfen.

 

KUVB = Kommunale Unfallversicherung Bayern
 Gesetzlicher Versicherungsträger für Kinder in Kindertageseinrichtungen.


EVKITA = Evangelischer KITA Verband Bayern

B.A.D = Berufsgenossenschaftlicher, arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst
Vertragspartner der EKD für die arbeitsmedizinische Betreuung der Gliedkirchen.
 


 

 Begriffe kurz und knapp

-> bitte beachten Sie, dass unter "Häufige Fragen" auf manche Begriffe ausführlicher eingegangen wird
 
Begehungsprotokoll = Bericht über sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Mängel einer Einrichtung, der von dem Arbeitsmediziner / der Fach- oder Ortskraft für Arbeitssicherheit nach einer Begehung erstellt wird. Der Kirchenvorstand erhält eine Kopie und ist für die Mängelbeseitigung verantwortlich.
 
Berufsgenossenschaft = Die Berufsgenossenschaften gehören als Unfallversicherungsträger zum Sozialsystem der BRD. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und unterstehen dem Sozialministerium. Ihre juristische Basis ist das Siebte Sozialgesetzbuch (SGB VII).
 
Betriebsanweisung = Schriftlich festgehaltene Anweisungen des Arbeitgebers (bzw. des Verantwortlichen) an seine Mitarbeiter zum Schutz vor Unfällen und Gesundheitsgefährdungen.
 
Betriebsarzt = Betriebsärzte müssen vom Arbeitgeber schriftlich bestellt werden und durch die Berufsgenossenschaft ermächtigt worden sein. Ihre Aufgabe besteht in der Unterstützung bei der Unfallverhütung und in allen Fragen des Gesundheitsschutzes. Sie sind u.a. aufzusuchen nach Arbeitsunfällen und bei Einstellungsuntersuchungen.
 
Betreuungsvertrag = Vertrag, der die sicherheitstechnische Betreuung in einer Region, z. B. in einem Dekanat, durch eine bestimmte Firma / Fachkraft für Arbeitssicherheit regelt.
 
Biostoffverordnung = Die Verordnung ist im Infektionsschutzgesetz (IfSG) verankert und regelt den Umgang mit Biostoffen unter dem Gesichtspunkt des Schutzes vor Infektionen. Besonders relevant im Kindertagesstättenbereich wegen Kontakt mit Körperausscheidungen der Kleinen.
 
Durchgangsarzt = Ein Durchgangsarzt ist ein vom Unfallversicherungsträger bestellter Arzt und übernimmt die Erstversorgung einer verletzten, versicherten Person.
 
E-Check = Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in regelmäßigen Abständen durch eine Elektrofachkraft.
 
Gefährdungsbeurteilung = Einschätzung der möglichen Gefährdungen und Belastungen an einem Arbeitsplatz. Aus dem Ergebnis einer solchen Analyse sind geeignete Schutzmaßnahmen zu entwickeln und umzusetzen. Ihre Wirksamkeit muss überprüft werden.
 
Präventionskonzept = Dieses bildet die Grundlage für den Einsatz von Koordinatoren, Fach- und Ortskräften für Arbeitssicherheit, die Gründung der EFAS und des B.A.D.
 
PSA = Steht für persönliche Schutzausrüstung, die von Beschäftigten getragen oder benutzt wird, um sie vor Unfällen bzw. Gesundheitsschäden zu schützen (Helm, Sicherheitsschuhe, Hörschutz usw.).
 
Sicherheitstechnische Betreuung = Betreuung von Einrichtungen durch Fach- oder Ortskräfte mittels Begehungen und Beratung von Mitarbeitern. Sie ergänzt die arbeitsmedizinische Betreuung.
 
Trinkwasseruntersuchung = Gesundheitsämter oder freie Labore entnehmen in Einrichtungen, in denen Gemeinschaftsveranstaltungen stattfinden (Kindergärten, Schulen, Gemeindesäle usw.) Wasserproben und untersuchen sie auf Legionellen, die Gesundheitsschäden hervorrufen können.
 
Unterweisung = Sie ist eine auf einen konkreten Arbeitsplatz oder Aufgabenbereich ausgerichtete Erläuterung und Anweisung des Arbeitgebers für ein sicherheitsgerechtes Verhalten der Beschäftigten.
 
Verbandbuch = Dient zur Dokumentation jeder Erste-Hilfe-Leistung und muss fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Dies unterliegt einem versicherungsrechtlichen Aspekt, da hiermit ein Nachweis für Arbeitsunfälle gewährleistet ist.