Fach- und Ortskräfte

Momentan stehen 38 Fach- und Ortskräfte für Arbeitssicherheit und ca. 30 B.A.D-Zentren für die medizinische Betreuung für die Evang.-Luth. Kirche in Bayern zur Verfügung. Sechs der Fachkräfte sind als Kirchenkreiskoordinatoren für Arbeitssicherheit bestellt und betreuen je einen der Kirchenkreise der ELKB.

Damit Sie eine genauere Vorstellung von den jeweiligen Aufgaben erhalten, hier einige Details:

Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Laut § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (AsiG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, Fachkräfte zu bestellen, damit ihm diese beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. Hierfür sind qualifizierte, interessierte Mitarbeiter auszuwählen und nach dem Fachkundeerwerb schriftlich zu bestellen.
Für Fachkräfte ohne sicherheitstechnische Fachkunde kann die Behörde dem Arbeitgeber gestatten, auch solche Mitarbeiter übergangsweise als Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Der Arbeitgeber muss sich dann verpflichten, diesem Mitarbeiter innerhalb einer bestimmten Frist ausbilden zu lassen (§ 18 AsiG).
Zu den Aufgaben der Fachkräfte zählen vor allem die Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung einschließlich der menschengerechten Gestaltung eines Arbeitsplatzes. Instrumente hierfür sind Begehungen von Evang. Liegenschaften, die Unterstützung bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, die Beratung von Einrichtungen und deren Mitarbeiter, Unterweisungen im Auftrag des Arbeitgebers sowie die Teilnahme an Arbeitsschutzausschüssen.
In der Regel betreuen Fachkräfte ein Gebiet, dass ein oder auch mehrere Dekanate umfasst.

Die Ausbildung „Fachkräfte für Arbeitssicherheit – Ausbildung: Technik“ wird von der VBG angeboten und umfasst fünf Präsenzphasen. Das heißt, dass die zukünftige Fachkraft an sechs Terminen (Präsenzphase III ist in zwei Teile aufgespalten) zu je fünftätigen Seminaren an den gewünschten Schulungsort reist. Hier stehen jeweils bestimmte Themenbereiche, die im Unterricht vermittelt und in Gruppen- oder Einzelarbeit vertieft werden, sowie auch Lernerfolgskontrollen aus den Selbstlernphasen auf der Tagesordnung.
Zwischen diesen Terminen liegen eben erwähnte Selbstlernphasen, für die jeder Teilnehmer die benötigten Materialien erhält und ein zu absolvierendes Praktikum nach Präsenzphase III. Die Dauer der Ausbildung beläuft sich auf ca. 12 Monate, die Kosten trägt die VBG.

Ortskräfte für Arbeitssicherheit

Die Ortskräfte können als sog. „kleine Fachkräfte“ bezeichnet werden. Ihr Arbeitsbereich ist i.d.R. örtlich genau festgelegt und umfasst entweder die Betreuung einer bestimmten Einrichtung oder die einer Kirchengemeinde. Häufig absolvieren Hausmeister oder Brandschutzbeauftragte einer Einrichtung diese Ausbildung.
Sie gliedert sich in zwei Teile und eine Anreise zu den insgesamt zwei fünftätigen Terminen ist erforderlich. Die wesentlichen Themenbereiche des Arbeits- und Gesundheitsschutzes werden – ähnlich wie bei der Fachkräfte-Ausbildung – unterrichtet und erarbeitet, jedoch nicht ganz so intensiv und umfangreich. Die Selbstlernphasen und das Praktikum entfallen.
Die Dauer der Ortskräfte-Ausbildung beläuft sich auf ca. zwei Monate, die Kosten trägt die VBG.

Sind Sie interessiert daran, Fach- oder Ortskraft zu werden? Sprechen Sie uns einfach an!